Neue Wehrmitglieder müssen, nach einem bestandenen Gesundheitscheck bei einem Arbeitsmediziner, zunächst eine umfangreiche Grundausbildung durchlaufen, bevor sie am Einsatzdienst teilnehmen dürfen. Diese findet für alle Feuerwehren in einem Bereich gemeinsam statt und umfasst 120h, in denen das grundlegende Handwerkzeug eines Feuerwehrangehörigen in Theorie und Praxis vermittelt wird. So lernt man den Umgang mit Motorkettensäge und Funkgerät genauso wie das Leitersteigen, die theoretischen Grundlagen der Brandbekämpfung und den richtigen Aufbau eines Löschangriffs. Auch elementare Kenntnisse zum Umgang mit Gefahrstoffen und eine umfangreiche Erste Hilfe Ausbildung gehören zum Programm.
Die Ausbildungsdauer erstreckt sich dabei in der Regel über etwa ein Jahr mit einer Sommerpause, in der das bisher gelernte innerhalb der eigenen Wehr wiederholt und vertieft werden kann und schließt mit einer Prüfung an der Feuerwehrakademie ab. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und wird vor einer gemeinsamen Prüfungskommission aus Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr abgelegt. Die Ausbilder sind alle erfahrene, langjährige Mitglieder aus den Reihen der Freiwilligen Wehren und haben die Aufgabe als Bereichsausbilder zusätzlich übernommen.
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Grundausbildung können weiterführende Lehrgänge an der Feuerwehrakademie besucht werden, um sich so z.B. zum Atemschutzgeräteträger, Maschinist, Truppführer oder Gruppenführer zu qualifizieren.
Auch die Möglichkeit einen Führerschein der Klasse C zum Fahren der großen Löschfahrzeuge zu machen besteht.