FEUBMA
Erneut hatte die BMA eines Pflegeheims ausgelöst. Wieder war vor Ort kein Feuer feststellbar.
Erneut hatte die BMA eines Pflegeheims ausgelöst. Wieder war vor Ort kein Feuer feststellbar.
Durch angebranntes Essen wurde die automatische BMA eines Pflegeheims ausgelöst. Es war kein weiteres Eingreifen durch die Feuerwehr notwendig.
Die ausgelöste Brandmeldeanlage eines Supermarktes gab Anlass zur Alarmierung. Vor Ort konnte allerdings nach ausgiebiger Erkundung kein Feuer festgestellt werden, sodass die Anlage zurückgestellt wurde.
Verrauchung im Eingangsbereich durch verschmortes Elektrogerät löste die Brandmeldeanlage aus.
Ausgelöste BMA in einem Pflegeheim, jedoch glücklicherweise ein Fehlalarm.
Ausgelöste Brandmeldeanlage in einem Pflegeheim, allerdings glücklicherweise ein Fehlalarm.