FEUBMA – 03.12.2019
Durch Essensdünste ausgelöste BMA gab Anlass zur Alarmierung.
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FEUBMA – 03.12.2019
Durch Essensdünste ausgelöste BMA gab Anlass zur Alarmierung.
Eine fehlerhaft ausgelöste Brandmeldeanlage gab Anlass zur Alarmierung.
Die Fehlauslösung einer Brandmeldeanlage gab Anlass zur Alarmierung.
Eine Störung der BMA gab Anlass zur Alarmierung.
Ein technischer Defekt der BMA gab Anlass zur Alarmierung.
Ein eingedrückter Druckknopfmelder gab Anlass zur Alarmierung.