FEUBMAIM
Der akustische Alarm eines Heimwarnmelders gab Anlass zur Alarmierung. Zur Kontrolle wurde die Wohnungstür mittels Ziehfix geöffnet. Eine Schadenlage konnte nicht festgestellt werden.
Der akustische Alarm eines Heimwarnmelders gab Anlass zur Alarmierung. Zur Kontrolle wurde die Wohnungstür mittels Ziehfix geöffnet. Eine Schadenlage konnte nicht festgestellt werden.
Es brannte Essen im Topf. Die Wohnungstür wurde gewaltsam geöffnet und die Wohnung belüftet.
Piepender Heimwarnmelder in einer leerstehenden Wohnung gab Anlass zur Alarmierung.
Ausgelöste Rauchwarnmelder durch angebranntes Essen gaben Anlass zur Alarmierung. Das Feuer war vor Ankunft bereits gelöscht. Eine betroffene Person aus der Wohnung wurde durch den Rettungsdienst gesichtet.
Die Auslösung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Treppenraum eines Mehrfamilienhauses gab Anlass zur Alarmierung.
Ein piepender Heimwarnmelder gab Anlass zur Alarmierung, war bei Eintreffen aber bereits wieder verstummt. Für uns Abspannen auf Anfahrt.