FEUBMAIM
Ausgelöste Rauchwarnmelder durch angebranntes Essen gaben Anlass zur Alarmierung. Das Feuer war vor Ankunft bereits gelöscht. Eine betroffene Person aus der Wohnung wurde durch den Rettungsdienst gesichtet.
Ausgelöste Rauchwarnmelder durch angebranntes Essen gaben Anlass zur Alarmierung. Das Feuer war vor Ankunft bereits gelöscht. Eine betroffene Person aus der Wohnung wurde durch den Rettungsdienst gesichtet.
Die Auslösung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Treppenraum eines Mehrfamilienhauses gab Anlass zur Alarmierung.
Ein piepender Heimwarnmelder gab Anlass zur Alarmierung, war bei Eintreffen aber bereits wieder verstummt. Für uns Abspannen auf Anfahrt.
Ein piepender Heimwarnmelder im 2. OG eines Mehrfamilienhauses gab Anlass zur Alarmierung. Da keine Anzeichen für ein Feuer in der Wohnung vorlagen und die Tür nur mit großem Schaden zu…
Angebranntes Essen gab Anlass zur Alarmierung. Die Tür wurde geöffnet, das Feuer war jedoch bereits aus, sodass nur noch Belüftungsmaßnahmen notwendig waren.
Das Piepen Rauchwarnmelders, dessen Batteriestand sich dem Ende neigte, löste den Einsatz aus. Da von außen keine Schadenlage ersichtlich war und der Bewohner erreicht werden konnte, fuhr dieser nach Hause…
Anwohner alarmierten die Feuerwehr, nachdem sie den akustischen Alarm eines Heimrauchwarnmelders wahrgenommen hatten. Bei Eintreffen war dieser allerdings verstummt. Da keine Anzeichen für ein Feuer festgestellt wurden sind wir nicht…
Der gemeldete Alarm eines Rauchwarnmelders war bei Eintreffen der Feuerwehr bereits wieder verstummt.