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Ausgelöste Rauchwarnmelder durch angebranntes Essen gaben Anlass zur Alarmierung. Das Feuer war vor Ankunft bereits gelöscht. Eine betroffene Person aus der Wohnung wurde durch den Rettungsdienst gesichtet.
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Die Auslösung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Treppenraum eines Mehrfamilienhauses gab Anlass zur Alarmierung.
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Ein piepender Heimwarnmelder gab Anlass zur Alarmierung, war bei Eintreffen aber bereits wieder verstummt. Für uns Abspannen auf Anfahrt.
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Ein piepender Heimwarnmelder im 2. OG eines Mehrfamilienhauses gab Anlass zur Alarmierung. Da keine Anzeichen für ein Feuer in der Wohnung vorlagen und die Tür nur mit großem Schaden zu…
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Angebranntes Essen gab Anlass zur Alarmierung. Die Tür wurde geöffnet, das Feuer war jedoch bereits aus, sodass nur noch Belüftungsmaßnahmen notwendig waren.
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Das Piepen Rauchwarnmelders, dessen Batteriestand sich dem Ende neigte, löste den Einsatz aus. Da von außen keine Schadenlage ersichtlich war und der Bewohner erreicht werden konnte, fuhr dieser nach Hause…