FEU
Angebranntes Essen gab Anlass zur Alarmierung, vor Ankunft der Feuerwehr bereits gelöscht.
Angebranntes Essen gab Anlass zur Alarmierung, vor Ankunft der Feuerwehr bereits gelöscht.
Ein angebranntes Backpapier im Backofen erzeugte eine leichte Rauchentwicklung. Dieses wurde bereits vor unserem Eintreffen gelöscht, weshalb wir nicht tätig werden mussten.
Angebranntes Essen löste die Brandmeldeanlage aus. Die Feuerwehr musste nicht tätig werden, dass das Essen bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr "gelöscht" wurde.
Wasserdampf löste die Brandmeldeanlage aus, wir konnten bereits auf dem Weg zur Wache wieder umdrehen.
Brandgeruch durch Grillkohle gab Anlass zur Alarmierung, die Feuerwehr musste nicht tätig werden.
Es brannten mehrere Müllcontainer in einem Unterstand in voller Ausdehnung, die mit zwei Strahlrohren gelöscht wurden.
Ein piepender Rauchmelder und Brandgeruch führte zur Alarmierung der Feuerwehr. Die Wohnungstür wurde durch die BF gewaltsam geöffnet und angebranntes Essen als Ursache der Versuchung festgestellt. Wir konnten rasch wieder…
Vor Ort standen diverse Eintwässerungsgräben in einer Einzelhaussiedlung unter Wasser. Das Wasser drohte in mehrere Häuser zu laufen oder hatte bereits Gärten, Keller und Garagen überflutet. Vor Ort waren bereits…
Auch hier stand der Keller eines Doppelhauses unter Wasser. Der Wasserstand war zu gering für einen Einsatz der Tauchpumpe. Daher wurden die Anwohner hier mittels Eimer, Kastenschöpfer und Wasserschieber bei…