FEUBMAIM
Piepender Heimwarnmelder in einer leerstehenden Wohnung gab Anlass zur Alarmierung.
Piepender Heimwarnmelder in einer leerstehenden Wohnung gab Anlass zur Alarmierung.
Ausgelöste Rauchwarnmelder durch angebranntes Essen gaben Anlass zur Alarmierung. Das Feuer war vor Ankunft bereits gelöscht. Eine betroffene Person aus der Wohnung wurde durch den Rettungsdienst gesichtet.
Die Auslösung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Treppenraum eines Mehrfamilienhauses gab Anlass zur Alarmierung.
Ein piepender Heimwarnmelder gab Anlass zur Alarmierung, war bei Eintreffen aber bereits wieder verstummt. Für uns Abspannen auf Anfahrt.
Ein piepender Heimwarnmelder im 2. OG eines Mehrfamilienhauses gab Anlass zur Alarmierung. Da keine Anzeichen für ein Feuer in der Wohnung vorlagen und die Tür nur mit großem Schaden zu…