FEUBMA
Fehlerhafte Auslösung der Brandmeldeanlage eines Wohn- und Geschäftsgebäudes gab Anlass zur Alarmierung.
Fehlerhafte Auslösung der Brandmeldeanlage eines Wohn- und Geschäftsgebäudes gab Anlass zur Alarmierung.
Angebranntes Essen löste die Brandmeldeanlage aus. Die Feuerwehr musste nicht tätig werden, dass das Essen bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr "gelöscht" wurde.
Wasserdampf löste die Brandmeldeanlage aus, wir konnten bereits auf dem Weg zur Wache wieder umdrehen.
Ein versprühtes Deo löste eine Brandmeldeanlage aus, wir mussten nicht tätig werden.
Angebranntes Essen löste eine Brandmeldeanlage aus, wir konnten noch auf der Anfahrt abbrechen.
Alarm durch die automatische Brandmeldeanlage eines Pflegeheims. Die vor uns eingetroffene Berufsfeuerwehr konnte vor Ort kein Feuer feststellen, sodass wir die Anfahrt wieder abbrechen konnten.