FEUBMA
Ein eingedrückter Handfeuermelder in einem Pflegeheim gab Anlass zur Alarmierung. Wir konnten die Anfahrt abbrechen.
Ein eingedrückter Handfeuermelder in einem Pflegeheim gab Anlass zur Alarmierung. Wir konnten die Anfahrt abbrechen.
Fehlerhafte Auslösung der Brandmeldeanlage eines Wohn- und Geschäftsgebäudes gab Anlass zur Alarmierung.
Angebranntes Essen löste die Brandmeldeanlage aus. Die Feuerwehr musste nicht tätig werden, dass das Essen bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr "gelöscht" wurde.
Wasserdampf löste die Brandmeldeanlage aus, wir konnten bereits auf dem Weg zur Wache wieder umdrehen.
Ein versprühtes Deo löste eine Brandmeldeanlage aus, wir mussten nicht tätig werden.
Angebranntes Essen löste eine Brandmeldeanlage aus, wir konnten noch auf der Anfahrt abbrechen.